Lernförderung für alle: Das Bildungspaket

Auch Kindern und Jugendlichen, deren Eltern die finanziellen Mittel für eine individuelle Nachhilfe nicht aufbringen können, soll mit Hilfe des Bildungspakets die Chance gegeben werden, die oft so dringend nötige Förderung zu erhalten.

Wenn die Eltern Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), nach § 2 oder §3 AsylbLG, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können sie berechtigt sein, das Bildungspaket in Anspruch zu nehmen.
Die nötigen Anträge können in den Sozialbürgerhäusern oder Jobcentern ausgefüllt werden.

Die Eltern brauchen dazu jedoch eine Bestätigung der Schule, dass die Nachhilfe notwendig ist (z.B. wenn die Versetzung gefährdet ist) und dass keine entsprechende Leistung an der Schule angeboten wird.

Mit dem Bewilligungsbescheid, den man dann erhält, kann man das Bildungszentrum Barbara Fels beauftragen, während die Kosten dann zwischen Sozialbürgerhaus/Jobcenter und dem Bildungszentrum abgerechnet werden.

Weitere Informationen zum Bildungspaket erhalten Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Für Ihre weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung!

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